§ 3a Abs 1 IESG - Auch das Stehenlassen von Forderungen aus dem Dienstverhältnis durch einen Arbeitnehmer der GmbH, der zugleich auch deren Gesellschafter ist und die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft erkennen konnte, wird als Eigenkapitalersatz qualifiziert (vgl. OGH 30.03.2000, 8 ObS 69/00f, ARD 5153/5/2000).