§ 3a Abs 1 IESG idF BGBl I 1999/73, § 7 Abs 6 IESG - Hat der Arbeitgeber verpfändetes Arbeitseinkommen zwar monatlich ordnungsgemäß einbehalten, diese Beträge jedoch nicht an den betreibenden Gläubiger (hier: Bank) überwiesen, verstößt der Arbeitgeber zweifelsfrei gegen arbeitsvertragsrechtliche Pflichten. Ist dem Arbeitnehmer diese Tatsache erst im Zuge des Insolvenzverfahrens bekannt geworden und war die Pflichtverletzung des Arbeitgebers für ihn nicht leicht erkennbar, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch im Rahmen des IESG auch über die 6-Monats-Frist des § 3a Abs 1 IESG hinaus geltend machen.