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Insolvenz-Ausfallgeld - Bindung an Erklärung betreffend freies Dienstverhältnis

InsolvenzARD 5420/2/2003 Heft 5420 v. 25.7.2003

§ 1 Abs 5 , § 7 Abs 1 IESG - Nach § 7 Abs 1 IESG sind bei der Beurteilung des Vorliegens eines gesicherten Anspruchs sowohl der Arbeitgeber bzw. Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds als auch der Arbeitnehmer an die hierüber ergangenen gerichtlichen Entscheidungen gebunden, die gegenüber dem Arbeitnehmer rechtskräftig geworden sind.

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