§ 1 IESG, § 49 Abs 7 ASVG - Die aus einer Punkteprämie, Fahrtkostenersatz und einem als Zeitaufwandpauschale bezeichneten Fixum bestehenden Einkünfte eines - in einem anderen Beruf sozialversicherten - Amateurfußballers sind dann nicht nach dem IESG gesichert, wenn die Parteien des Spielervertrages die Einkünfte erkennbar als pauschale - nicht sozialversicherungspflichtige - Aufwandsentschädigung iSd Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen, BGBl II 1998/41, betrachteten.