§ 2 DHG - Ein Rotlichtverstoß rechtfertigt bei Beurteilung des Grades des Verschuldens des an einem Autounfall Beteiligten nicht zwangsläufig den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.
§ 2 DHG - Ein Rotlichtverstoß rechtfertigt bei Beurteilung des Grades des Verschuldens des an einem Autounfall Beteiligten nicht zwangsläufig den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.