§ 14 ASchG, § 154 BauV - Liegt eine krasse Sorgfaltswidrigkeit des Verletzten vor, kann ein Verschulden des Verursachers trotz seiner Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften gegenüber dem Mitverschulden des Verletzten so in den Hintergrund treten, dass es unter Umständen völlig zu vernachlässigen ist.
OGH 20.03.2003, 8 ObA 28/03f