§ 44a Z 1 VStG, § 130 Abs 5 ASchG - Enthält der Spruch eines Bescheides, mit dem über einen Arbeitgeber wegen der Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde, keinerlei Angaben über den Tatort der Verwaltungsübertretung, ist der Bescheid inhaltlich rechtswidrig.