§ 22 Z 1 lit a EStG 1988, § 10 Abs 2 Z 7 lit b UStG 1972 - Die Tätigkeit eines Versicherungsmathematikers ist auch dann keine wissenschaftliche Tätigkeit, wenn er in Einzelfällen Formeln neu erstellen muss, weil die Tätigkeit in der kundenorientierten Lösung mathematischer Probleme besteht und nicht (nahezu) gänzlich über die bloße Anwendung bestehender wissenschaftlicher Methoden hinausgeht, womit sie auch keine über den konkreten Einzelfall hinausgehenden Erkenntnisse, d.h. eine Erweiterung des Wissensstandes in sachlicher oder methodischer Hinsicht, mit sich bringt.