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Nebenberufliche Sportler, Trainer, Schiedsrichter und Künstler

Lohnsteuer und AbgabenARD 5419/13/2003 Heft 5419 v. 22.7.2003

LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003

Für nebenberufliche Sportler, Künstler, Schiedsrichter und Trainer existieren für die Lohnsteuer andere Vorschriften als für die Sozialversicherung. Bei der Sozialversicherung sind derart Tätige nicht beitragspflichtig, wenn die Bezüge (neben Aufwandsentschädigungen) € 537,78 monatlich nicht übersteigen (§ 49 Abs 7 ASVG iVm VO BGBl II 1998/41, ARD 4908/1/98 und ARD 4910/1/98).

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