BMF 10.03.2003
Einem Mieter wird das Recht eingeräumt, einen Dachboden auszubauen und das Mietrecht daran innerhalb von 99 Jahren nach Abschluss des Vertrages an Dritte zu übertragen. Die fertig gestellte Dachbodenwohnung ist dem Mieter als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.