§ 16, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG - Solange einem Abgabepflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit infolge der Pflegebedürftigkeit seiner Mutter nicht zugemutet werden kann, sind die Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen.
VwGH 27.05.2003, 2001/14/0121