§ 82 lit f 2. Tatbestand GewO - Wird ein Arbeitnehmer schon vor seiner ersten Pflichtverletzung auf die Verantwortung, die er bei der Arbeit zu tragen hat, und auf allfällige Folgen hingewiesen, ersetzt dies nicht die für den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung idR erforderliche vorangegangene Verwarnung wegen bereits unterlaufener Pflichtverletzungen. OGH 08.05.2002, 9 ObA 29/02h.