§ 3 Abs 1 UStG - Vor dem Hintergrund der von der Bank und dem Vorbehaltskäufer (Gemeinschuldner) im vorliegenden Fall unterfertigten Kreditverträge ist mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Zuge des Insolvenzverfahrens die Befähigung, im eigenen Namen über das Sicherungsgut (hier: Autobusse) zu verfügen, vom Masseverwalter auf die Bank übertragen worden. Damit hat umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung des Sicherungsgutes an die Bank stattgefunden (vgl. VwGH 27. 6. 2000, 97/14/0147, ARD 5151/26/2000).