LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Von einem Steuerpflichtigen (Teleworker) werden Kilometergelder für die Fahrt zwischen seiner Wohnung (Arbeitsstätte) und dem Firmensitz verrechnet. Der Firmensitz wird regelmäßig ein- bis zweimal in der Woche zwecks der dort stattfindenden Besprechungen aufgesucht.