LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Der Nachweis dienstlich gefahrener Kilometer muss nicht zwingend anhand eines Fahrtenbuches geführt werden (Ausnahme: lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Fahrten gemäß § 4 Abs 3 der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl II 2001/416, ARD 5260/18/2001 und ARD 5268/4/2001).