Die neuesten Änderungen der UStR 2000 betreffen die vorzeitige Auflösung eines Leasingvertrages und die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen:
vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages
So sind nach der neu eingefügten Rz 18a UStR 2000 bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrages infolge Konkurses des Leasingnehmers bzw. Totalschadens oder Diebstahls des Leasinggegenstandes die vom Leasingnehmer für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer noch zu leistenden Zahlungen echter Schadenersatz (vgl. VwGH 12.11.1990, 88/15/0081, ARD 4241/10/91).