§ 9, § 10 Abs 1 AlVG - Rückt ein Arbeitssuchender in einem Vorstellungsgespräch seine Krankheit (hier: Tinnitus), die daraus resultierenden Arztbesuche und seine Schlafprobleme mit der Konsequenz häufiger Erschöpfung am Morgen und am Vormittag in den Vordergrund des Gespräches, hat er gegenüber dem potenziellen Dienstgeber seine gesundheitliche Eignung, die zugewiesene Beschäftigung (hier: Schiliftwart) auszuüben, in Zweifel gezogen.