§ 1158 ABGB, § 10 MSchG - Gibt eine Arbeitnehmerin die ihr erst 14 Tage nach Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses bekannt gewordene Schwangerschaft unverzüglich ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber bekannt, findet das MSchG auf das Dienstverhältnis dennoch keine Anwendung und es kann dahingestellt bleiben, ob die Befristung des Dienstverhältnisses sachgerecht war oder nicht.