§ 212a Abs 2 lit c BAO - Ein die Aussetzung der Abgabeneinhebung wegen Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben hinderndes Verhalten des Abgabepflichtigen kann auch vor Entstehen der Abgabenschuld gesetzt werden, wenn das drohende Entstehen der Abgabenschuld zum Zeitpunkt der Gefährdungshandlung bereits erkennbar ist.
VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045, 0046