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Notstandshilfe - Freigrenzenerhöhung durch Amalgamvergiftung

SozialversicherungARD 5414/17/2003 Heft 5414 v. 4.7.2003

§ 36 Abs 5 AlVG - Der bei der Anrechnung des Einkommens des Ehepartners bei der Bemessung der Notstandshilfe zu berücksichtigende Freibetrag zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann in berücksichtigungswürdigen Fällen - wie z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Niederkunft, Todesfall, Hausstandsgründung u.dgl. - gemäß § 36 Abs 5 AlVG im Rahmen der vom Arbeitsmarktservice festgelegten Richtlinien erhöht werden.

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