§ 39a AVG, § 49 Abs 3 Z 2 ASVG, § 68 Abs 5 EStG - Für die Frage, ob Beitragsfreiheit von Schmutzzulagen gegeben ist, müssen überprüfbare Nachweise vorhanden sein. Zeugenaussagen von Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, sind kein verlässliches Beweismittel und die Beiziehung eines Dolmetschers ist diesfalls unerlässlich.
VwGH 19.03.2003, 98/08/0028