Was ist eine Sonderzahlung?
Eine (SV-)Qualifizierung als Sonderzahlung nach § 49 Abs 2 ASVG ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH dann gegeben, wenn es sich um einmalige Bezüge handelt, mit deren Wiedergewährung in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen sicher oder üblicherweise, z.B. alljährlich bei entsprechendem Geschäftserfolg, wenn auch ohne Rechtsanspruch, gerechnet werden kann.