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Kein Anspruch des Betriebsrats auf direkten Zugriff auf Personalverrechnungssoftware

ArbeitsrechtARD 5411/8/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

§ 89 Z 1 ArbVG - Wird in einem Unternehmen die Personalverrechnung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführt, hat der Betriebsrat zwar Anspruch darauf, dass ihm ein entsprechender EDV-Ausdruck zur Verfügung gestellt wird, ein Recht auf einen direkten elektronischen Zugriff auf das Personalverrechnungssystem kommt ihm aber aufgrund der deutlich höheren Missbrauchsgefahr nicht zu.

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