Änderung der Bgld. Landarbeitsordnung
Durch eine Änderung der Bgld. Landarbeitsordnung werden v.a. Bestimmungen betreffend Abfertigung Neu bzw. betreffend Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes bis spätestens 6 Wochen nach Ende der Karenz eingefügt. Landesgesetz; LGBl f. d. Burgenland 2003/31, 17. Stück, ausgegeben am 05.06.2003.