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Kärntner Landarbeiter - Grenzwerte für Arbeitsstoffe

GesetzesänderungenARD 5411/6/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

Durch die Verordnung der Kärntner Landesregierung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe in der Land- und Forstwirtschaft werden v.a. MAK-Werte und TRK-Werte festgelegt und Sonderbestimmungen für Holzstaub getroffen. LGBl f. Kärnten 2003/22, 9. Stück, ausgegeben am 10.06.2003.

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