Durch die Verordnung der Kärntner Landesregierung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft werden die Arbeiten und Verfahren bezeichnet, die durch physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen oder aufgrund ihrer Beschaffenheit wegen der damit verbundenen Gefahren für die Sicherheit, Gesundheit oder Sittlichkeit Jugendlicher verboten oder nur unter besonderen Bedingungen zulässig sind. LGBl f. Kärnten 2003/21, 9. Stück, ausgegeben am 10.06.2003.