§ 15 Abs 2 EStG - Im vorliegenden Fall waren an der Gesellschaft zu 65% Mitglieder einer bestimmten Familie beteiligt und der Dienstnehmer, der ein Firmen-Kfz zur Verfügung hatte, war ebenfalls Familienmitglied und Gesellschafter.
§ 15 Abs 2 EStG - Im vorliegenden Fall waren an der Gesellschaft zu 65% Mitglieder einer bestimmten Familie beteiligt und der Dienstnehmer, der ein Firmen-Kfz zur Verfügung hatte, war ebenfalls Familienmitglied und Gesellschafter.