§ 15 Abs 2 EStG, § 4 Abs 2 SachbezugsVO - Das Verbot von Privatfahrten mit dem Dienstwagen ist nur dann als ernst gemeint einzustufen, wenn der Arbeitgeber auch für die Wirksamkeit des Verbotes vorsorgt, indem er z.B. den Arbeitnehmer zur Führung von Fahrtenbüchern verhält und diese laufend kontrolliert.
VwGH 27.02.2003, 99/15/0193