§ 4 Abs 4 EStG - Hat der Abgabepflichtige auf der Heimfahrt vom Betrieb einen Unfall mit einem für sein Unternehmen verwendeten Pkw auf einer aus privatem Anlass gewählten Umwegstrecke (hier: Abholen des Sohnes von dessen Arbeitsstätte), sind die durch den Unfall verursachten Kosten nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
VwGH 27.03.2003, 99/15/0245