Im Erkenntnis VwGH 24.10.2002, 2002/15/0123, ARD 5370/28/2003, hat der VwGH die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem Bereich des professionellen Event-Marketing nicht von vornherein ausgeschlossen. Der Artikel von Mag. Dr. Josef Schlager, Mag. Christiane Steinlechner und Dkfm. Dr. Gerhard. A. Wührer, Linz, versucht in Reaktion auf dieses Erkenntnis für den Bereich von betrieblichen Events aus der Sicht der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere des Marketing, Aussagen zu treffen, wie die Einbindung in die Ziel-Mittel-Kette der unternehmerischen Strategie nachgewiesen werden kann und eine vorausschauende und projektbezogene Abwicklung eines Events erfolgen sollte. (SWK 2003/701, Heft 16)