§ 7, § 8 EStG - Apothekenkonzessionen bieten einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung und sind daher ein nicht abnutzbares eigenes firmenwertähnliches Wirtschaftsgut.
VwGH 26.02.2003, 97/13/0155
Konzessionen und andere Gewerbeberechtigungen sind idR aufgrund ihres firmenwertähnlichen Charakters derart mit dem Firmenwert verbunden, dass sie dessen Schicksal bei der Beurteilung ihrer Absetzbarkeit teilen. Bei einer Konzession für eine Apotheke liegt aber insofern eine Ausnahme von der Regel vor, als der Erwerb einer Konzession für eine neu zu errichtende Apotheke von einer umfangreichen Bedarfsprüfung abhängig ist. Dadurch wird bestehenden Apotheken Schutz vor Konkurrenzierung geboten, während für die Übernahme einer bereits bestehenden Apotheke nur bestimmte Formerfordernisse zu erfüllen sind.