§ 33 Abs 2 lit a FinStrG - Wenn trotz Berechnung der Zahllasten die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Leistung von Vorauszahlungen unterlassen wird, widerspricht es nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut, wissentliche Verwirklichung des Tatbestandes des § 33 Abs 2 lit a FinStrG anzunehmen (vgl. VwGH 29.06.1999, 98/14/0181, ARD 5103/32/2000), zumal, wenn es sich bei dem Beschuldigten um einen langjährig tätigen Gewerbetreibenden handelt, der zum hier maßgeblichen Zeitpunkt auch bereits (mehrfach) einschlägig bestraft worden war und somit mit den Abgabenvorschriften vertraut sein musste. VwGH 22.10.2002, 2001/14/0025. (Beschwerde abgewiesen)