vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfrage bei Abgabenbehörde zur Klärung steuerlicher Verpflichtungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5409/25/2003 Heft 5409 v. 12.6.2003

§ 15 Abs 1 KommStG, § 5 Abs 2 VStG - Das Risiko eines Rechtsirrtums (zu dem auch eine irrige Gesetzesauslegung zählt) trägt der, der es verabsäumt, sich an geeigneter Stelle zu erkundigen. Die zur Auskunftserteilung „geeignete Stelle“ konnte im vorliegenden Fall für die Beurteilung einer Kommunalsteuerpflicht von im Jahr 1997 ausbezahlten Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen nur die zum Vollzug des Kommunalsteuergesetzes berufene kommunale Abgabenbehörde sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte