§ 25 Abs 1 AlVG - Erfolgte die Gewährung von Arbeitslosengeld in Unkenntnis der Tatsache, dass dem Arbeitslosen gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung zusteht, kann das gewährte Arbeitslosengeld ungeachtet des Grundes der Unkenntnis rückgefordert werden.
VwGH 07.08.2002, 97/08/0624