§ 10 Abs 1, § 23 Z 2 EStG - Erhält der Gesellschafter einer KG im Hinblick auf die Beendigung der KG in Aufteilung des Gesellschaftsvermögens ein - von ihm als Einzelunternehmer teilweise betrieblich genutztes - bebautes Grundstück übertragen, stellt eine derartige Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stets einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar und ist als Entnahme aus dem Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft und nicht als Veräußerung bzw. Anschaffung zu werten, für die ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden könnte.