BMSG 27.01.2003, Z 51 0802/8-V/1/03
AÖF 2003/56, 31. Stück, ausgegeben am 7. 3. 2003
In Hinblick auf die jüngste Judikatur des EuGH hat das BMSG Wesen und Natur des Dienstgeberbeitrages (DB) zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) einer Prüfung unterzogen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Änderung der Vollziehungspraxis zum Dienstgeberbeitrag erforderlich ist (vgl. Durchführungsrichtlinien zum FLAG, ARD 5190/12/2001).