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Auskunftspflicht nach den Sozialhilfegesetzen

ARD 5388/10/2003 Heft 5388 v. 18.3.2003

Mit einer am 8. 3. 2003 in Kraft getretenen Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes (Wr. SHG) wird u.a. auch die Auskunftspflicht des Dienstgebers neu gefasst.

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