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Unterschiedliches Anfallsalter in der Altersversorgung der Steiermärkischen Ärztekammer

ARD 5388/9/2003 Heft 5388 v. 18.3.2003

§ 99 ÄrzteG - Jene Bestimmungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für die Steiermark, die eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die (vorzeitige) Altersversorgung für weibliche Kammerangehörige vorsehen, scheinen mangels gesetzlicher Grundlage gesetzwidrig zu sein.

Prüfungsbeschluss des VfGH 07.10.2002, B 157/02

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