Schulgeld - keine außergewöhnliche Belastung
§ 34 Abs 7 Z 1 EStG - Gemäß § 34 Abs 7 Z 1 EStG sind Unterhaltsleistungen für ein (hier: haushaltszugehöriges) Kind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag abgegolten.
Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage war aber im vorliegenden Fall das vom Abgabepflichtigen, einem von seinem ausländischen Arbeitgeber für begrenzte Dauer nach Österreich entsandten Arbeitnehmer, für den Besuch der American International School durch seine beiden Kinder bezahlte Schulgeld nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. VwGH 16.10.2002 , 98/13/0179. (Beschwerde abgewiesen)