Verzicht auf unabdingbare Ansprüche
§ 1444 ABGB, § 40 AngG - Während des aufrechten Dienstverhältnisses kann auf unabdingbare Ansprüche nicht wirksam verzichtet werden. OGH 28.11.2002, 8 ObA 211/02s.
Verzicht auf unabdingbare Ansprüche
§ 1444 ABGB, § 40 AngG - Während des aufrechten Dienstverhältnisses kann auf unabdingbare Ansprüche nicht wirksam verzichtet werden. OGH 28.11.2002, 8 ObA 211/02s.