Im Bereich des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehrs werden am 19. 3. 2003 die Bestimmungen der VO (EWG) 881/92 idF VO (EG) 484/2002 betreffend die EU-Fahrerbescheinigung für Lenker und/oder Beifahrer aus Drittstaaten wirksam und können ab diesem Zeitpunkt auch im EU-Raum kontrolliert werden.