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Arbeitszimmer eines nebenberuflichen Handelsvertreters

ARD 5382/25/2003 Heft 5382 v. 25.2.2003

Arbeitszimmer eines nebenberuflichen Handelsvertreters

§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Das in § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal des Mittelpunktes der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit stellt nur auf die gesamte Betätigung im Rahmen des konkreten Betriebes (der konkreten beruflichen Tätigkeit), nicht aber auf die gesamten Erwerbseinkünfte ab.

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