§ 27 Z 1 AngG - Bestellt der für den Einkauf verantwortliche Arbeitnehmer trotz gegenteiliger Anweisungen des Arbeitgebers immer noch in großem Umfang Rohmaterial beim alten, teureren Lieferanten, obwohl der neue Lieferant bereit ist, zu einem wesentlich günstigeren Preis zu liefern, verstößt er eindeutig gegen dienstliche Interessen des Arbeitgebers und seine Entlassung ist berechtigt.
OGH 21.02.2002, 8 ObA 30/02y