§ 27 Z 1 dritter Fall AngG - Hat ein Arbeitnehmer 5 Jahre alte Buchhaltungsunterlagen nur deshalb mitgenommen, um sich vom Leiter eines anderen (nicht in Konkurrenz stehenden) Zweigvereins bezüglich aktueller Kostenaufstellungen beraten zu lassen, kann dies einem Offenbaren von Geschäftsgeheimnissen gegenüber außenstehenden Dritten nicht gleichgehalten werden. Diese Gedankenlosigkeit rechtfertigt keine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.