§ 68 Abs 1 EStG - Zuschläge und Überstundenzuschläge für an Sonntagen erbrachte Arbeitsleistungen sind bis zur gesetzlichen Freigrenze auch dann steuerfrei, wenn durch kollektivvertragliche Regelung (hier: KV Hotel- und Gastgewerbe) anstelle des Sonntages als Ruhetag ein Wochentag tritt.
VwGH 17.12.2002, 2000/14/0098