§ 47 Abs 2 EStG - Botenfahrer, die nach der tatsächlichen Abwicklung ihres „Werkvertrages“ Funkaufträge des Botendienstunternehmens ablehnen können, daher weisungsungebunden sind und im Falle einer umsatzabhängigen Entlohnung ein Unternehmerwagnis tragen, unterliegen nicht der Lohnsteuer- und der Dienstgeberbeitragspflicht.
VwGH 28.11.2002, 97/13/0069