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Verfallsfrist für Kündigungsentschädigung im Metallgewerbe

ARD 5375/1/2003 Heft 5375 v. 31.1.2003

Pkt XX KV-Eisen- und Metallgewerbe, § 1162d ABGB - Eine im Kollektivvertrag vorgesehene kürzere Frist (hier: 4 Monate) für eine außergerichtliche Geltendmachung von Kündigungsentschädigung hat auf den Ablauf der gesetzlichen 6-monatigen Präklusions-(Verfalls-)frist keinen Einfluss. Es ist von den KV-Parteien nicht beabsichtigt, alternativ, d.h. neben das Erfordernis einer gerichtlichen Geltendmachung binnen 6 Monaten, eine dem Arbeitnehmer weniger beschwerliche außergerichtliche Geltendmachung mit der Wirkung der Wahrung der 3-jährigen Verjährungszeit treten zu lassen.

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