§ 39 AngG - Ein Dienstzeugnis auf pinkfarbenem Briefpapier, mit Fettflecken, Rechtschreibfehlern und ohne mit einer ATS 180,- Bundesstempelmarke versehen zu sein, nötigt einen Arbeitnehmer zur Klagsführung. ASG Wien 07.01.2002, 26 Cga 20/01a, bestätigt durch OLG Wien 28. 5. 2002, 7 Ra 139/02s.