§ 39 AngG, § 1163, § 1295 ABGB - Im Vorabentscheidungsverfahren ARD 5253/10/2001 hat der EuGH seine Ansicht mitgeteilt, dass die Verpflichtungen des Art 145 JAR (Joint Aviation Authority Requirements) zur Führung von Aufzeichnungen über den Umfang der jeweiligen Berechtigungen des freigabeberechtigten Personals und zur Aushändigung des Nachweises über den Umfang der Berechtigung an den Arbeitnehmer eindeutig nur den genehmigten Instandhaltungsbetrieb treffen, dass aber diese Bestimmung weitergehenden aus dem innerstaatlichen Arbeitsrecht abgeleiteten Verpflichtungen nicht entgegensteht.