Berücksichtigung von in Drittstaaten erworbenen Versicherungszeiten aufgrund bilateraler Abkommen zur sozialen Sicherheit - Anwendbarkeit bilateraler Abkommen eines Mitgliedstaates auf alle Unionsbürger. Entscheidungsbesprechung von Dr. Michael Friedrich, Graz, zu EuGH 15. 1. 2002, Rs. C-55/00 , Fall Gottardo, ARD 5371/13/2003, wonach die von einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates in einem Drittstaat zurückgelegten Versicherungszeiten zu berücksichtigen sind, wenn bei Vorliegen derselben Beitragsvoraussetzungen diese Zeiten bei eigenen Staatsangehörigen aufgrund eines bilateralen Abkommens mit diesem Drittstaat berücksichtigt werden. Der Autor stimmt der Entscheidung des EuGH im Ergebnis zu, kritisiert jedoch, dass sie allein auf Art 39 EGV gestützt wurde und nicht der Grundsatz der Inländerbehandlung des Art 3 VO (EWG) 1408/71 innerhalb bilateraler Abkommen angewendet wurde. (ASoK 2002/193, Heft 6)